Bereitstellungszinsen beim Immobilienkredit – was sie bedeuten und wie man sie vermeidet
Wer eine Immobilie kauft oder baut, kommt in der Regel nicht um eine Finanzierung herum. Dabei stoßen viele früher oder später auf einen Begriff, der oft unterschätzt wird: Bereitstellungszinsen. Was steckt dahinter? Wann fallen sie an? Und wie hoch sind sie eigentlich?
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Kosten, die Banken dafür verlangen, dass sie das vereinbarte Darlehen bereitstellen, obwohl es noch nicht oder nur teilweise abgerufen wurde. Diese Zinsen sollen den finanziellen Nachteil ausgleichen, dass die Bank das Geld „reserviert“, aber keine regulären Kreditzinsen dafür bekommt.
Das betrifft vor allem Käufer, bei denen zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung des Darlehens einige Wochen oder Monate liegen – z. B. weil:
- der Notartermin erst später stattfindet,
- bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen (z. B. Grundbuchänderung, Genehmigungen) noch nicht erfüllt sind,
- oder bei einem Hausbau die Mittel in Teilbeträgen je Baufortschritt ausgezahlt werden.
Wann beginnen Bereitstellungszinsen zu laufen?
Die meisten Banken gewähren eine bereitstellungszinsfreie Zeit, in der keine Gebühren anfallen. Diese beträgt typischerweise:
- 3 bis 6 Monate bei vielen Kreditinstituten,
- bei einigen Banken auch bis zu 12 Monate – abhängig vom Vorhaben oder Sonderaktionen.
Nach Ablauf dieser Frist fallen Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag an.
Wie hoch sind Bereitstellungszinsen?
Die Höhe liegt in der Regel bei:
- 0,25 % pro Monat (= 3 % pro Jahr) auf den nicht ausgezahlten Teil des Darlehens.
Beispiel:
Wenn Sie z. B. 100.000 € noch nicht abgerufen haben, zahlen Sie ab dem 7. Monat monatlich 250 € Bereitstellungszinsen – zusätzlich zu allen anderen Kosten.
Wann ist das relevant?
- Beim Neubau oder Sanierungsprojekten, wo sich die Auszahlung oft über mehrere Monate hinzieht.
- Wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben, die Immobilie aber noch nicht übergeben wurde.
- Wenn es zu Verzögerungen bei der Objektabwicklung kommt – z. B. durch fehlende Genehmigungen oder Bauverzögerungen.
Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden oder reduzieren?
- Verlängerte bereitstellungszinsfreie Zeit wählen
- Auszahlungen frühzeitig planen
- Zügige Abwicklung nach dem Notartermin
- Kredit in Teilbeträgen splitten (bei Bau):
Tipp: Lass dich beim Finanzierungsgespräch nicht nur den Zinssatz und die Monatsrate erklären – sondern auch, ab wann Bereitstellungszinsen anfallen und in welcher Höhe.
Eine guten Planung lohnt sich.








