Ablauf eines Notartermins beim Immobilienkauf – Schritt für Schritt erklärt
Trennung, Scheidung und Immobilienbesitz – was Sie wissen sollten
Eine Trennung ist nicht nur emotional belastend – sie bringt auch viele rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Besonders heikel wird es, wenn ein Haus oder eine Eigentumswohnung im Spiel ist. Wer darf bleiben? Muss verkauft werden? Was passiert mit dem Kredit?
In diesem Blog erklären wir kurz, was mit einer gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung geschieht – und welche Optionen es gibt.
Wem gehört das Haus überhaupt?
- Beide Ehepartner sind gemeinsam im Grundbuch eingetragen (hälftig oder anteilig):
→ Das Haus gehört beiden – unabhängig davon, wer wie viel gezahlt hat. - Nur ein Partner steht im Grundbuch:
→ Er oder sie ist rechtlich alleiniger Eigentümer – auch wenn beide finanziell beteiligt waren. - Das Haus gehört einem Dritten (z. B. durch Schenkung oder Erbe):
→ In dem Fall wird es meist nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen, außer es gibt Sonderregelungen.
Tipp: Das Grundbuch ist entscheidend – nicht wer den Kredit bezahlt hat oder wie viel Eigenkapital eingebracht wurde.
Immobilie und Zugewinnausgleich
In einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft gilt:
- Vermögenswerte, die während der Ehe angeschafft wurden, zählen zum gemeinsamen Zugewinn.
- Der Wertzuwachs der Immobilie kann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden – selbst wenn nur ein Partner im Grundbuch steht.
Was passiert mit dem Haus bei der Scheidung? – Diese Optionen gibt es
1. Verkauf der Immobilie
- Der Erlös wird – je nach Eigentumsverhältnis – aufgeteilt.
- Noch bestehende Schulden werden vorher gemeinsam getilgt.
Vorteil: Klare Verhältnisse, beide Partner können neu starten.
2. Übertragung auf einen Partner
Ein Partner übernimmt die Immobilie vollständig – oft mit Ausgleichszahlung (sogenannter "Abfindung") an den anderen.
- Voraussetzung: Der übernehmende Partner kann sich die Immobilie allein leisten
- Die Bank muss der Umschuldung oder Übernahme zustimmen.
3. Vermietung der Immobilie
Wenn keine sofortige Einigung möglich ist oder der Markt schlecht ist, kann das Haus vorerst gemeinsam vermietet werden.
- Mieteinnahmen und laufende Kosten werden geteilt.
- Dies erfordert jedoch gute Zusammenarbeit und klare Vereinbarungen.
4. Ein Partner bleibt wohnen, beide bleiben Eigentümer
Eine Zwischenlösung, oft zum Wohl der Kinder:
- Ein Partner wohnt weiter im Haus, der andere erhält evtl. eine Nutzungsentschädigung.
- Eigentum bleibt zunächst unangetastet.
- Wichtig: Regelungen zu Unterhalt, Instandhaltung und späterem Verkauf schriftlich festhalten!
Und was ist mit dem Kredit?
Auch bei der Finanzierung gilt: Vertrag ist Vertrag.
- Haben beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben, haften sie gemeinsam – unabhängig von Trennung oder Scheidung.
- Das bedeutet: Die Bank kann von beiden Partnern die vollständige Rückzahlung fordern.
- Eine Entlassung aus dem Kredit ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.
Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung?
Wenn das Thema Haus klar geregelt werden soll, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar empfehlenswert. Hier können z. B. geregelt werden:
- Eigentumsübertragung
- Ausgleichszahlungen
- Schuldenübernahme
- Nutzungsregelungen
Wer schon bei der Eheschließung klare Regeln möchte, kann all das vorbeugend im Ehevertrag festlegen.
✅ Fazit
Die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung passiert, ist komplex – emotional wie rechtlich. Eine einvernehmliche Lösung ist meist der beste Weg – ob durch Verkauf, Übernahme oder Vermietung. Wichtig ist, sich frühzeitig juristisch und finanziell beraten zu lassen, um Fehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.









