Ablauf eines Notartermins beim Immobilienkauf – Schritt für Schritt erklärt
Ablauf eines Notartermins beim Immobilienkauf – Schritt für Schritt erklärt
Der Notartermin ist ein zentraler Meilenstein beim Immobilienkauf. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Damit du weißt, was auf dich zukommt, findest du hier eine Übersicht über den typischen Ablauf eines Notartermins:
1. Vorbereitung des Vertragsentwurfs
Bevor der eigentliche Termin stattfindet, erstellt der Notar einen Vertragsentwurf, den er allen Parteien – Käufer und Verkäufer – mindestens 14 Tage vor dem Termin zur Verfügung stellt. Diese Frist dient der sorgfältigen Prüfung und Vorbereitung. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen können im Vorfeld abgestimmt werden.
2. Finanzierung durch die Bank
In vielen Fällen erfolgt der Immobilienkauf mithilfe einer Bankfinanzierung. Dabei gilt:
- Die Bank benötigt zur Bearbeitung der Finanzierung in der Regel den Kaufvertragsentwurf sowie Informationen zum Objekt.
- Vor dem Notartermin sollte eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank vorliegen, um sicherzugehen, dass der Kaufpreis später fristgerecht gezahlt werden kann.
- Nach der Beurkundung wird der Notar die sogenannte Grundschuld zur Absicherung des Darlehens beurkunden. Diese Bestellung erfolgt entweder im selben Notartermin oder in einem separaten Termin.
- Die Bank zahlt den Kaufpreis in der Regel erst aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch sowie die Grundschuld zur Absicherung des Darlehens.
3. Der Termin beim Notar
Am Tag der Beurkundung treffen sich Käufer, Verkäufer und der Notar in der Kanzlei. Der Ablauf erfolgt in der Regel wie folgt:
- Verlesung des Kaufvertrags: Der Notar liest den gesamten Vertrag laut und vollständig vor – das ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Inhalte verstanden werden.
- Erklärung wichtiger Klauseln: Dabei geht der Notar auf rechtliche Feinheiten ein und beantwortet Rückfragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt z. B. der Auflassung (Eigentumsübertragung), dem Zahlungszeitpunkt, der Lastenfreistellung und möglichen Sondervereinbarungen.
- Unterschrift: Nach der vollständigen Verlesung und Klärung aller Fragen unterschreiben beide Parteien den Vertrag. Mit der Unterschrift wird der Kaufvertrag rechtsverbindlich.
4. Nach dem Notartermin
Nach der Beurkundung leitet der Notar die nächsten Schritte ein:
- Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch: Sie schützt den Käufer vor einem Verkauf an Dritte.
- Anforderung von Unterlagen: z. B. Löschungsunterlagen für alte Grundschulden, Genehmigungen oder Nachweise zur Lastenfreistellung.
- Mitteilung an Behörden: Der Notar informiert das Finanzamt zur Erhebung der Grunderwerbsteuer.
- Fälligkeitsmitteilung: Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Zahlung der Grunderwerbsteuer, Vorlage aller Unterlagen), informiert der Notar den Käufer, dass der Kaufpreis nun gezahlt werden kann – entweder durch ihn selbst oder durch die finanzierende Bank.
- Eigentumsumschreibung: Nach Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer schließlich als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen – damit ist der Eigentumswechsel rechtlich abgeschlossen.
Fazit:
Der Notartermin markiert den rechtlich entscheidenden Punkt beim Immobilienkauf. Durch die neutrale Rolle des Notars, die rechtliche Prüfung und die strukturierte Abwicklung sind Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt. Wenn eine Finanzierung durch die Bank erfolgt, ist eine saubere Abstimmung zwischen Käufer, Notar und Bank entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Eine gute Vorbereitung schafft Sicherheit – rechtlich wie finanziell.









